Was muss die Zusammenfassung der Unterlagen der Patentanmeldung enthalten?
Die Zusammenfassung darf nicht mehr als 1500 Zeichen umfassen. Die Zusammenfassung dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit und stellt keinen Bestandteil der Anmeldeunterlagen dar. Die Zusammenfassung hat drei Bestandteile:
• Bezeichnung der Erfindung,
• Kurzbeschreibung der Erfindung und
• eine Zeichnung zur Kurzbeschreibung.
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